AGB
Allgemeine Geschäfts- / Vertragsbedingungen
Die Auftragserteilung an Helmiss Events GmbH - ob formlos im Gespräch bzw. per Telefon oder schriftlich - stellt den Abschluß eines Werkvertrages nach §§ 631/632 BGB dar. Er verpflichtet Helmiss Events GmbH zur Lieferung des bestellten Werkes, den Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Allen Vertragsabschlüssen mit Helmiss Events GmbH liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung von Helmiss Events GmbH auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Helmiss Events GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechendem Nachlaß Helmiss Events GmbH zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von Helmiss Events GmbH beruht, oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preislisten bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
2. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Veränderungen auf Veranlassung des Bestellers, werden dem Besteller berechnet.
3. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar sofern keine Einzugsermächtigung erteilt oder eine andere Zahlungsart vereinbart wurde. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
4. Bei Zahlungsverzug kann Helmiss Events GmbH Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
5. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Helmiss Events GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung.
6. Entfällt die Buchung der im Auftrag beschriebenen Leistungen durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderem in seiner Risikosphäre liegenden oder von ihm zu vertretenden Grund, zahlt der Veranstalter die im Auftrag vereinbarte Vergütung.
7. Evtl. anfallende KSK und GEMA-Kosten zahlt der Veranstalter.
II. Events
1. Helmiss Events GmbH unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen des Veranstalters. Helmiss Events GmbH ist nur durch die im Vertrag/Auftrag vereinbarten Bedingungen gebunden.
2. Entfällt der Auftritt durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen in seiner Risikosphäre liegenden oder von ihm zu vertretenden Grund zahlt der Veranstalter die vereinbarte Vergütung.
3. Entfällt der Auftritt durch Verschulden des Künstlers, ist Helmiss Event zum Schadenersatz, jedoch maximal bis zur Höhe der, für den entfallenden Punkt, vereinbarten Vergütung verpflichtet.
4. Ist der Künstler durch Krankheit verhindert, so hat Helmiss Events GmbH dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Lieferpflicht von Helmiss Events GmbH und die Vergütungspflicht des Veranstalters entfallen in diesem Fall.
5. Bei Ausfall des Künstlers bemüht sich Helmiss Events GmbH um einen geeigneten Ersatz.
6. Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit des Künstlers/der Künstlergruppe und seiner Hilfskräfte, sowie die von Helmiss Events GmbH und dem Künstler mitgebrachten Gegenstände während des Aufenthaltes am Veranstaltungsort.
7. Der Veranstalter verpflichtet sich, eventuelle weitere Buchungen zu Engagements mit den genannten Künstlern / Partnern der Helmiss Events GmbH innerhalb der nächsten 36 Monate nach dem Auftrittsdatum über die Helmiss Events GmbH durchzuführen.
8. Der Veranstalter verpflichtet sich, auf Kontaktanfragen betreffend der Künstler ausschließlich die Anschrift und sonstige Kommunikationsverbindungen (Telefon, Telefax, BTX, Internet usw.) von Helmiss Events GmbH anzugeben.
9. Die Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche Punkte des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
10. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen bedürfen der Schriftform.
11. Die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt den Bestand der übrigen Vereinbarungen nicht. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
12. Höhere Gewalt entbindet vom Vertrag.
13. Für den Vertrag gilt Deutsches Recht.
14. Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner 65205 Wiesbaden.